§ 2. Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft. Gleichzeitig tritt die Baupolizeiliche Formularverordnung, LGBl Nr 53/1997, außer Kraft.
(2) § 1 Abs 3 und die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 51/2004 treten mit in Kraft.
(3) § 1 und die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2005 treten mit in Kraft.
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