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Baupolizeiliche Formularverordnung 2002 § 1., LGBl Nr 51/2004, gültig von 01.07.2002 bis 15.07.2004

§ 1.

Zustimmungsformulare

(1) Für die im § 3 Abs 2 zweiter Satz BauPolG vorgesehenen Zustimmungen der Nachbarn und der Eigentümer der Hauptversorgungseinrichtungen gemäß § 7 Abs 1 Z 1 lit a bzw Z 2 BauPolG zu einer von § 3 Abs 1 Z 3 BauPolG erfassten baulichen Maßnahme ist das in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Formular Z 1 zu verwenden.

(2) Für die im § 7 Abs 9 BauPolG vorgesehenen Zustimmungen der Parteien gemäß § 7 Abs 1 Z 1 und Z 2 BauPolG zu einer bewilligungspflichtigen Maßnahme ist das in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Formular Z 2 zu verwenden.

(3) Für die im § 25 Abs 7a Z 2 und 4 BGG vorgesehenen Zustimmungen der Nachbarn ist das in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Formular Z 3 zu verwenden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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