§ 24. Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
(1) § 23 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1999 tritt mit in Kraft.
(2) § 23 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1999 findet nur auf Zeiträume Anwendung, die nach dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt liegen.
(3) § 2 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2000 tritt mit in Kraft.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
UAAAA-77080