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BauPolG § 24. Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu, LGBl Nr 82/2000, gültig von 01.08.2000 bis 31.12.2000

§ 24. Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

(1) § 23 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1999 tritt mit in Kraft.

(2) § 23 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1999 findet nur auf Zeiträume Anwendung, die nach dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt liegen.

(3) § 2 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2000 tritt mit in Kraft.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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