§ 24. Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
(1) § 23 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1999 tritt mit in Kraft.
(2) § 23 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/1999 findet nur auf Zeiträume Anwendung, die nach dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt liegen.
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