§ 5.
(1) Die §§ 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 21/2010 treten mit in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
(2) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2013 treten mit in Kraft.
(3) Die §§ 2b und 2c in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 61/2016 treten mit in Kraft.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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