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Bau-Delegierungsverordnung Zell am See § 2a., LGBl.Nr. 81/1995, gültig von 22.06.1995 bis 31.08.1998

§ 2a.

Für die Gemeinde Saalbach-Hinterglemm und die Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer wird auf den dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebieten der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Raumplanung übertragen:

I. Auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See die Besorgung

a) der im § 1 I lit. c angeführten Angelegenheit sowie

b) der Maßnahmen, die zur Behebung von Baumängeln an Bauten der im § 1 I lit. c angeführten Art erforderlich sind;

II. auf die Landesregierung die Besorgung der im § 1 II angeführten Angelegenheiten.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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