Bau-Delegierungsverordnung Zell am See § 2a. I. Auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See die Besorgung, LGBl.Nr. 48/1993, gültig von 01.04.1993 bis 21.06.1995

§ 1. I. Auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See die Besorgung der

§ 2a. I. Auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See die Besorgung

§ 2a

Für die Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiet der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Raumplanung übertragen:

a) der im § 1 I lit. c angeführten Angelegenheit sowie

b) der Maßnahmen, die zur Behebung von Baumängeln an Bauten der im § 1 I lit. c angeführten Art erforderlich sind;

II. auf die Landesregierung die Besorgung der im § 1 II angeführten Angelegenheiten.

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