Bau-Delegierungsverordnung Zell am See § 2a. I. Auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See die Besorgung, LGBl.Nr. 77/1988, gültig von 01.10.1988 bis 28.02.1993

§ 1. I. Auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See die Besorgung der

§ 2a. I. Auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See die Besorgung

§ 2a

Für die Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiet der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Raumplanung übertragen:

a) der im § 1 Z I lit. d angeführten Angelegenheiten sowie

b) der zur Behebung von Baumängeln an Bauten der im § 1 Z I lit. d angeführten Art. erforderlichen Maßnahmen;

II. auf die Landesregierung die Besorgung der im § 1 Z II angeführten Angelegeneheiten.

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