§ 2a. I. Auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See die Besorgung
§ 2a
Für die Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiet der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Raumplanung übertragen:
a) der im § 1 Z I lit. d angeführten Angelegenheiten sowie
b) der zur Behebung von Baumängeln an Bauten der im § 1 Z I lit. d angeführten Art. erforderlichen Maßnahmen;
II. auf die Landesregierung die Besorgung der im § 1 Z II angeführten Angelegeneheiten.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
XAAAA-77079