Bau-Delegierungsverordnung Zell am See § 2a., LGBl.Nr. 88/1998, gültig ab 01.09.1998

§ 2a.

Für die Marktgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer wird auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei übertragen:

a) der im § 1 I lit. c angeführten Angelegenheit sowie

b) der Maßnahmen, die zur Behebung von Baumängeln an Bauten der im § 1 I lit. c angeführten Art erforderlich sind;

II. auf die Landesregierung die Besorgung der im § 1 II angeführten Angelegenheiten.

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