§ 7.
(1) Die § 2, 2a und 2b in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2005 treten mit in Kraft. Gleichzeitig tritt § 2 in der bisher geltenden Fassung außer Kraft.
(2) Die § 1 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2013 treten mit in Kraft.
(3) Die Promulgationsklausel in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 45/2018 tritt mit in Kraft.
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