zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Tamsweg § 2c., LGBl Nr 21/1993, gültig von 01.03.1993 bis 31.05.2005

§ 2c.

Für die Gemeinde Mariapfarr wird auf dem Gebiete der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Raumplanung übertragen:

I. auf die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg die Besorgung der im § 1 I lit. b und c angeführten Angelegenheiten und der zur Behebung von Baumängeln an Bauten der im § 1 I lit. b genannten Art erforderlichen Maßnahmen;

II. auf die Landesregierung die Besorgung der in § 1 II angeführten Angelegenheiten.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
DAAAA-77077