Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Tamsweg § 2b., LGBl.Nr. 38/1969, gültig von 19.04.1969 bis 31.05.2005
§ 2b.
Für die Gemeinde St. Michael im Lungau wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiete der örtlichen Baupolizei auf die Landesregierung die Besorgung der in § 1 Z II angeführten Angelegenheiten übertragen.
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