Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Tamsweg § 2a., LGBl Nr 33/2005, gültig ab 01.06.2005
§ 2a.
Für die Gemeinde St. Michael im Lungau wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiete der örtlichen Baupolizei auf die Landesregierung die Besorgung der in § 1 Z II angeführten Angelegenheiten übertragen.
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