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Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Tamsweg § 2a., LGBl Nr 33/2005, gültig ab 01.06.2005

§ 2a.

Für die Gemeinde St. Michael im Lungau wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiete der örtlichen Baupolizei auf die Landesregierung die Besorgung der in § 1 Z II angeführten Angelegenheiten übertragen.

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