§ 8.
(1) Die §§ 4 bis 7 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2005 treten mit in Kraft. Gleichzeitig tritt § 5 in der bisher geltenden Fassung außer Kraft.
(2) Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der im Abs 1 zitierten Verordnung anhängig sind, sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
(3) Die §§ 1 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 44/2012 treten mit in Kraft.
(4) Die §§ 1 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2013 treten mit in Kraft.
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