§ 8.
(1) Die §§ 4 bis 7 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2005 treten mit in Kraft. Gleichzeitig tritt § 5 in der bisher geltenden Fassung außer Kraft.
(2) Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der im Abs. 1 zitierten Verordnung anhängig sind, sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
JAAAA-77075