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Bau-Delegierungsverordnung St. Johann im Pongau § 8., LGBl Nr 33/2005, gültig von 01.06.2005 bis 29.06.2012

§ 8.

(1) Die §§ 4 bis 7 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2005 treten mit in Kraft. Gleichzeitig tritt § 5 in der bisher geltenden Fassung außer Kraft.

(2) Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der im Abs. 1 zitierten Verordnung anhängig sind, sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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