Bau-Delegierungsverordnung St. Johann im Pongau § 7., LGBl.Nr. 20/1993, gültig von 01.03.1993 bis 31.08.1998

§ 7.

Für die Gemeinden Bad Hofgastein und St. Johann im Pongau wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiete der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau die Besorgung der im § 1 I lit. b angeführten Angelegenheiten übertragen.

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