Bau-Delegierungsverordnung St. Johann im Pongau § 6., LGBl.Nr. 146/1993, gültig von 31.12.1993 bis 31.08.1998

§ 6.

Für die Gemeinden Hüttau, Mühlbach am Hochkönig und Radstadt wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiete der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau übertragen die Besorgung der

a) im § 1 I lit. b angeführten Angelegenheiten;

b) im § 3 lit. b angeführten Angelegenheiten.

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