§ 6.
Für die Gemeinden Hüttau und Radstadt wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiete der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau übertragen die Besorgung der
a) in § 1 Z I lit. c angeführten Angelegenheiten;
b) in § 3 lit. b angeführten Angelegenheiten.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
JAAAA-77075