Bau-Delegierungsverordnung St. Johann im Pongau § 5., LGBl Nr 96/1999, gültig von 26.10.1999 bis 31.05.2005

§ 5.

Für die Gemeinde Mühlbach am Hochkönig wird auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft St Johann im Pongau übertragen die Besorgung der:

a) im § 1 I lit. b angeführten Angelegenheiten;

b) im § 2 lit. b angeführten Angelegenheiten.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
JAAAA-77075