Bau-Delegierungsverordnung St. Johann im Pongau § 5., LGBl.Nr. 44/1999, gültig von 01.04.1999 bis 25.10.1999

§ 5.

Für die Gemeinde Mühlbach am Hochkönig wird auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei übertragen die Besorgung der:

a) im § 1 I lit. b angeführten Angelegenheiten;

b) im § 2 lit. b angeführten Angelegenheiten.

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