Bau-Delegierungsverordnung St. Johann im Pongau § 3., LGBl.Nr. 44/1999, gültig von 01.04.1999 bis 21.10.2015

§ 3.

Für die Marktgemeinde Werfen wird auf dem dem eigenen Wirkungsbereich zugehörigen Gebiete der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau übertragen die Besorgung der

a) im § 1 I lit. a und b angeführten Angelegenheiten;

b) im § 2 lit. b angeführten Angelegenheiten.

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