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Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung § 6., LGBl Nr 38/2006, gültig von 01.05.2006 bis 15.11.2013

§ 6.

(1) Die §§ 1, 3 und 4 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 93/2005 treten mit in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

(2) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 38/2006 treten mit in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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PAAAA-77073