zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung § 5., LGBl Nr 98/1968, gültig von 01.01.1969 bis 31.08.1998

§ 5.

Gemäß § 16 Abs. 4 vierter Satz der Salzburger Gemeindeordnung 1965 sind auf die Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung die gemäß §§ 1 bis 4 übertragenen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung und als solche dem in Betracht kommenden administrativen Instanzenzug unterworfen. Demnach findet gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung der Rechtszug an die Landesregierung statt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
PAAAA-77073