zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung § 4., LGBl Nr 93/2005, gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2013

§ 4.

Gemäß § 16 Abs. 5 vierter Satz der Salzburger Gemeindeordnung 1994 sind auf die Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung die gemäß §§ 1 bis 4 übertragenen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung und als solche dem in Betracht kommenden administrativen Instanzenzug unterworfen. Demnach findet gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung der Rechtszug an die Landesregierung statt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
PAAAA-77073