Suchen Hilfe
Anliegerleistungsgesetz § 13a. § 13a (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 82/2017)!, LGBl Nr 82/2017, gültig ab 01.01.2018

§ 13a. § 13a (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 82/2017)!

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
UAAAA-77067

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden