Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe § 8. Schlußbestimmung, BGBl. II Nr. 401/1998, gültig von 20.11.1998 bis 22.12.2009

4. Abschnitt

§ 8. Schlußbestimmung

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBl. Nr. 599/1994, soweit sie noch in Geltung steht, außer Kraft.

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