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RBG § 11. Unwirksamkeit von Belastungsverboten und Vorkaufsrechten, BGBl. Nr. 340/1987, gültig ab 25.07.1987

§ 11. II. ABSCHNITT

§ 11. Unwirksamkeit von Belastungsverboten und Vorkaufsrechten

Die zugunsten des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds im Grundbuch einverleibten Belastungsverbote und Vorkaufsrechte werden unwirksam.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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