QMV 2012 § 5. Dokumentationsanforderungen, BGBl. II Nr. 417/2011, gültig von 01.01.2012 bis 31.12.2012

§ 5. Dokumentationsanforderungen

Die herangezogenen Informationen und Bewertungen für die Aufteilung gemäß § 2 Abs. 2 auf die unterschiedlichen Veranlagungskategorien gemäß der Anlage sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Ebenso ist die vereinfachende Aufteilung gemäß § 2 Abs. 3 und die Methodik für die in § 4 angeführte mathematische Berechnung entsprechend zu dokumentieren.

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