Prüfungsrichtlinienverordnung § 1., BGBl. Nr. 521/1979, gültig von 29.12.1979 bis 31.12.2000

§ 1.

Gesetzliche Grundlage der Prüfung

§ 1. Die Prüfung gemeinnütziger Bauvereinigungen beruht gemäß § 28 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes auf den Bestimmungen des Gesetzes vom , betreffend die Revision der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und anderer Vereine, RGBl. Nr. 133, und der hiezu erlassenen Verordnung des Justizministeriums und des Ministeriums für Inneres im Einvernehmen mit dem Handelsministerium vom , RGBl. Nr. 134, mit den im § 28 WGG angeführten Ergänzungen und Abweichungen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
WAAAA-77049