ProdHG (Produkthaftungsgesetz) § 14. Anwendung des ABGB, BGBl. Nr. 99/1988, gültig ab 01.07.1988

§ 14. Anwendung des ABGB

Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ist auf die darin vorgesehenen Ersatzansprüche das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden.

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