PRG § 3. Unwirksame Vereinbarungen, BGBl. I Nr. 50/2017, gültig ab 01.07.2018

1. Abschnitt Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, zwingendes Recht

§ 3. Unwirksame Vereinbarungen

Soweit Vereinbarungen zum Nachteil des Reisenden von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abweichen, sind sie unwirksam.

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