PRG § 3. Unwirksame Vereinbarungen, BGBl. I Nr. 50/2017, gültig ab 01.07.2018
1. Abschnitt Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, zwingendes Recht
§ 3. Unwirksame Vereinbarungen
Soweit Vereinbarungen zum Nachteil des Reisenden von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abweichen, sind sie unwirksam.
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