Suchen Hilfe
PBV § 3., BGBl. II Nr. 451/2022, gültig ab 14.12.2022

§ 3.

Diese Verordnung ist erstmalig auf den Progressionsbericht für das Kalenderjahr 2024 anzuwenden. § 2 der Verordnung ist auf die Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) und des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom „Schätzung der kalten Progression als Grundlage für Maßnahmen zur Inflationsabgeltung für das Jahr 2023“ entsprechend anzuwenden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
TAAAA-77037