PatV-EG § 9a. Anspruch auf Erteilung eines europäischen
Patentes, gültig ab 01.07.2005
§ 9a. Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patentes
Für Verfahren im Sinn des Art. 1 des Anerkennungsprotokolls, BGBl. Nr. 350/1979, ist in Österreich die Nichtigkeitsabteilung des Patentamtes zuständig.
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