PatV-EG § 21. Gemeinsame Bestimmungen Formale Erfordernisse der Übersetzung, gültig ab 15.02.1979

§ 21. Gemeinsame Bestimmungen Formale Erfordernisse der Übersetzung

Durch Verordnung des Präsidenten des Österreichischen Patentamtes sind die formalen Erfordernisse einer vom Anmelder nach diesem Bundesgesetz einzureichenden Übersetzung oder ihrer Berichtigung näher zu regeln. Bei Erlassung dieser Verordnung ist auf möglichste Zweckmäßigkeit und Einfachheit sowie auf die Erfordernisse der vorgesehenen Art der Veröffentlichung der Übersetzung Bedacht zu nehmen. Eine Beglaubigung kann nicht gefordert werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAA-77036