PatV-EG § 14e. Verzicht auf ein europäisches Patent mit
einheitlicher Wirkung, gültig ab 01.06.2023
§ 14e. Verzicht auf ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
§ 46 Abs. 1 Z 3 PatG findet auf europäische Patente mit einheitlicher Wirkung keine Anwendung.
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