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PatV-EG § 14e. Verzicht auf ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung, gültig ab 01.06.2023

§ 14e. Verzicht auf ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung

§ 46 Abs. 1 Z 3 PatG findet auf europäische Patente mit einheitlicher Wirkung keine Anwendung.

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