§ 14c. Ergänzende Schutzzertifikate
Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf ergänzende Schutzzertifikate als ein in Österreich geltendes Patent im Sinne des § 1 des Schutzzertifikatsgesetzes 1996, BGBl. I Nr. 11/1997, zu behandeln.
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