§ 8. Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
(1) In Kapitel 6 ist die Verwendung des Ergebnisses der VRG zu analysieren und die Ergebnisverteilung auf die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten näher zu erläutern, soweit dies nicht bereits in den vorangegangenen Kapiteln dargestellt wurde.
(2) Weiters sind die nachstehenden Punkte zu erläutern:
1. Verrechnung von Guthaben mit laufenden Beiträgen;
2. Verpflichtung und Ausmaß sowie Frist von Arbeitgebernachschüssen;
3. Vorliegen von Arbeitgeberguthaben oder -reserven, deren Entwicklung und Verzinsung;
4. stichprobenmäßige Prüfung der Übereinstimmung der Kostenberechnung für die Ermittlung von Überweisungsbeträgen sowie für beitragsfrei gestellte Anwartschaften mit dem Geschäftsplan oder dem Pensionskassenvertrag.
(3) Anzugeben ist, ob Änderungen der bestehenden Beitrags- und Leistungsordnung erforderlich wären.
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