§ 2. Grundlagen der Prüfung
In Kapitel 1 sind der Prüfungsauftrag und die Prüfungsdurchführung darzustellen und ein Überblick über die Struktur der VRG zu geben sowie die wesentlichen Bestimmungen des Geschäftsplanes anzugeben. Dazu gehören insbesondere:
1. Die Art der Prüfung;
2. der Prüfungszeitraum;
3. die im Zuge der Prüfung verwendeten Unterlagen im Sinne des § 21 Abs. 7 PKG sowie ein Überblick der Prüfungsmethodik;
4. der Personenkreis, für den die VRG bestimmt ist;
5. der für die VRG gültige Abschnitt des Geschäftsplanes;
6. eine versicherungsmathematische Kurzklassifikation (Angaben im Sinne der § 20 Abs. 2 Z 1, 3 und 4 PKG);
7. die Angabe, ob es sich um eine Sicherheits-VRG nach § 12a PKG handelt;
8. die Angabe, ob in dieser VRG Zusagen mit Wechselmöglichkeiten nach § 12 Abs. 7 Z 2 PKG verwaltet werden;
9. die Darstellung der Wechselmöglichkeiten nach § 12 Abs. 7 Z 2 PKG.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
FAAAA-77033