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PAkPV 2013 (Prüfaktuar-Prüfberichtverordnung 2013) § 2. Grundlagen der Prüfung, BGBl. II Nr. 334/2018, gültig ab 01.01.2019

§ 2. Grundlagen der Prüfung

In Kapitel 1 sind der Prüfungsauftrag und die Prüfungsdurchführung darzustellen und ein Überblick über die Struktur der VRG zu geben sowie die wesentlichen Bestimmungen des Geschäftsplanes anzugeben. Dazu gehören insbesondere:

1. Die Art der Prüfung;

2. der Prüfungszeitraum;

3. die im Zuge der Prüfung verwendeten Unterlagen im Sinne des § 21e Abs. 4 PKG sowie ein Überblick der Prüfungsmethodik;

4. der Personenkreis, für den die VRG bestimmt ist;

5. der für die VRG gültige Abschnitt des Geschäftsplanes;

6. eine versicherungsmathematische Kurzklassifikation (Angaben im Sinne der § 20 Abs. 2 Z 1, 3 und 4 PKG);

7. die Angabe, ob es sich um eine Sicherheits-VRG nach § 12a PKG handelt;

8. die Angabe, ob in dieser VRG Zusagen mit Wechselmöglichkeiten nach § 12 Abs. 7 Z 2 PKG verwaltet werden;

9. die Darstellung der Wechselmöglichkeiten nach § 12 Abs. 7 Z 2 PKG.

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