§ 11. In- und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit in Kraft und ist erstmals auf den Prüfbericht über das Geschäftsjahr 2013 anzuwenden; zugleich tritt die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über Mindestgliederung und -inhalt des Prüfaktuar-Prüfberichtes gemäß § 21 Abs. 8 PKG (Prüfaktuar-Prüfberichtverordnung), BGBl. II Nr. 418/2005, mit Ablauf des außer Kraft.
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