PAG § 8a., BGBl. I Nr. 124/2017, gültig von 01.09.2017 bis 01.01.9000

2. Hauptstück Gebühren

2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ

§ 8a.

Sequenzprotokolle, die einen gesonderten Teil der Beschreibung der Übersetzung darstellen, sind mit nicht mehr als 400 Seiten zu berechnen.

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