PAG § 5., BGBl. I Nr. 149/2004, gültig ab 01.07.2005
2. Hauptstück Gebühren
1. Abschnitt Nationale Patentanmeldungen und Patente
§ 5.
Für den Einspruch gegen die Patenterteilung ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.
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