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PAG § 4., BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.08.2017

2. Hauptstück Gebühren

1. Abschnitt Nationale Patentanmeldungen und Patente

§ 4.

Für die Veröffentlichung der Patentschrift ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Gebühr beträgt 200 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der für die Veröffentlichung bestimmten Seiten, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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