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PAG § 3. Anmelde- und Recherchengebühr, Veröffentlichungsgebühren, Einspruchsgebühr, BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2009

2. Hauptstück Gebühren

1. Abschnitt Nationale Patentanmeldungen und Patente

§ 3. Anmelde- und Recherchengebühr, Veröffentlichungsgebühren, Einspruchsgebühr

Für die Anmeldung eines Patentes ist eine Anmelde- und Recherchengebühr von 50 Euro sowie eine Veröffentlichungsgebühr von 130 Euro zu zahlen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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