PAG § 3. Anmelde- und Recherchengebühr,
Veröffentlichungsgebühren, Einspruchsgebühr, BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2009
2. Hauptstück Gebühren
1. Abschnitt Nationale Patentanmeldungen und Patente
§ 3. Anmelde- und Recherchengebühr, Veröffentlichungsgebühren, Einspruchsgebühr
Für die Anmeldung eines Patentes ist eine Anmelde- und Recherchengebühr von 50 Euro sowie eine Veröffentlichungsgebühr von 130 Euro zu zahlen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-77032