PAG § 23. Widerspruchsgebühr, BGBl. I Nr. 126/2009, gültig ab 01.07.2010

2. Hauptstück Gebühren

9. Abschnitt Nationale Markenanmeldungen und Marken

§ 23. Widerspruchsgebühr

Für den Widerspruch gegen die Markenregistrierung ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.

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