PAG § 23. Widerspruchsgebühr, BGBl. I Nr. 126/2009, gültig ab 01.07.2010
2. Hauptstück Gebühren
9. Abschnitt Nationale Markenanmeldungen und Marken
§ 23. Widerspruchsgebühr
Für den Widerspruch gegen die Markenregistrierung ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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