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PAG § 22. Nationale Markenanmeldungen und Marken, BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2009

2. Hauptstück Gebühren

9. Abschnitt Nationale Markenanmeldungen und Marken

§ 22. Nationale Markenanmeldungen und Marken

Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren

Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:

1. Anmeldegebühr

a) für eine Marke .............................. 80 Euro,

darin enthalten ein Entgelt für die Recherche

in Höhe von .................................... 30 Euro,

b) für eine Verbandsmarke ...................... 320 Euro,

darin enthalten ein Entgelt für die Recherche

in Höhe von .................................... 30 Euro,

2. Klassengebühr, sofern das Verzeichnis der

Waren und Dienstleistungen nicht mehr als drei

Klassen umfasst ................................ 20 Euro,

für jede weitere Klasse ........................ 25 Euro.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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