2. Hauptstück Gebühren
9. Abschnitt Nationale Markenanmeldungen und Marken
§ 22. Nationale Markenanmeldungen und Marken
Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren
Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:
1. Anmeldegebühr
a) für eine Marke .............................. 80 Euro,
darin enthalten ein Entgelt für die Recherche
in Höhe von .................................... 30 Euro,
b) für eine Verbandsmarke ...................... 320 Euro,
darin enthalten ein Entgelt für die Recherche
in Höhe von .................................... 30 Euro,
2. Klassengebühr, sofern das Verzeichnis der
Waren und Dienstleistungen nicht mehr als drei
Klassen umfasst ................................ 20 Euro,
für jede weitere Klasse ........................ 25 Euro.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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