TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
PAG § 20. Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren, BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2010

2. Hauptstück Gebühren

8. Abschnitt Musteranmeldungen und Muster

§ 20. Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren

Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:

1. Anmeldegebühr

a) für eine Einzelanmeldung50 Euro,

b) für eine Sammelanmeldung100 Euro,

zuzüglich 10 Euro für das 11. und für jedes weitere der darin zusammengefassten Muster;

2. Zuschlag für eine Geheimmusteranmeldung50 vH

der zu zahlenden Anmeldegebühr;

3. Klassengebühr für eine Einzelanmeldung pro Klasse15 Euro,

4. Lagergebühr für dreidimensionale Muster pro Musterexemplar80 Euro,

5. Druckkostenbeitrag, dessen Höhe mit Verordnung festzusetzen ist.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-77032