PAG § 20. Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren, BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2010

2. Hauptstück Gebühren

8. Abschnitt Musteranmeldungen und Muster

§ 20. Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren

Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:

1. Anmeldegebühr

a) für eine Einzelanmeldung50 Euro,

b) für eine Sammelanmeldung100 Euro,

zuzüglich 10 Euro für das 11. und für jedes weitere der darin zusammengefassten Muster;

2. Zuschlag für eine Geheimmusteranmeldung50 vH

der zu zahlenden Anmeldegebühr;

3. Klassengebühr für eine Einzelanmeldung pro Klasse15 Euro,

4. Lagergebühr für dreidimensionale Muster pro Musterexemplar80 Euro,

5. Druckkostenbeitrag, dessen Höhe mit Verordnung festzusetzen ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAA-77032