PAG § 20. Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren, BGBl. I Nr. 89/2018, gültig ab 01.01.2019

2. Hauptstück Gebühren

8. Abschnitt Musteranmeldungen und Muster

§ 20. Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren

(1) Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:

1. Anmeldegebühr

a) für eine Einzelanmeldung65 Euro,

b) für eine Sammelanmeldung122 Euro,

zuzüglich 18 Euro für das 11. und für jedes weitere der darin zusammengefassten Muster;

2. Zuschlag für eine Geheimmusteranmeldung50 vH

der zu zahlenden Anmeldegebühr;

3. Klassengebühr für eine Einzelanmeldung pro Klasse15 Euro,

4. Lagergebühr für dreidimensionale Muster pro Musterexemplar80 Euro.

(2) Bei elektronischer Anmeldung reduziert sich die Anmeldegebühr gemäß Abs. 1 Z 1 um 5 Euro.

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