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PAG § 17. Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr, BGBl. I Nr. 81/2007, gültig von 14.11.2007 bis 31.12.2010

2. Hauptstück Gebühren

6. Abschnitt Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate

§ 17. Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr

Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 250 Euro zu zahlen. Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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VAAAA-77032