PAG § 17. Anmeldegebühr, BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 13.11.2007

2. Hauptstück Gebühren

6. Abschnitt Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate

§ 17. Anmeldegebühr

Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 250 Euro zu zahlen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAA-77032